Mit der Seilbahn zum Unterricht

Was wie ein pseudoinnovativer Jux aus der Alpenregion anmutet, birgt leider einen bitteren Kern.

Während aufgrund der Corona-Bestimmungen in Gondeln und Seilbahnen derzeit lediglich die Beförderung der halben Maximalkapazität erlaubt ist, dürfen im öffentlichen Nahverkehr in Bussen mit 50 Sitzplätzen bis zu 120 Kinder befördert werden. Ein Gesetz aus dem Jahr 1967 macht dies möglich. Demzufolge ist es erlaubt, auf zwei Sitzplätzen drei Kinder zu befördern.

Seit über 25 Jahren bemühen sich Eltern- und Familienverbände immer wieder um eine Änderung dieser veralteten Regelung im Transportgesetz, stoßen damit aber ein ums andere Mal auf taube Ohren.

Während man im privaten Personenverkehr schon im 21. Jahrhundert angekommen ist und dort seit vielen Jahren für jedes Kind von Geburt an ein eigener Sitzplatz vorgeschrieben ist, beruft man sich im öffentlichen Verkehr auf ein über 50 Jahre altes Gesetz. Allen Erkenntnissen in punkto Sicherheit und Insassenschutz zum Trotz.

Erneut zum großen Thema wird das Gedränge in den Bussen, wenn heute alle Schülerinnen und Schüler vom Schichtbetrieb in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren. Abstand halten – die oberste Prämisse der Infektionsprävention – ist dort mit den derzeitigen Vorgaben absolut unmöglich. Und das mitten in einer Pandemie.

Es ist nun an der Zeit, dass sich die Politik endlich dieses vernachlässigten Themas annimmt. Nie war die Forderung nach einer Überarbeitung des Transportgesetzes dringlicher als jetzt. Es geht um nichts anderes als die Sicherheit und die Gesundheit unserer Kinder!

Pressekontakt: Daniela Schwabegger, 0680/3366830, dani.ela@gmx.at