- Vertretung von Anliegen und Beschwerden der Eltern gegenüber der Schulleitung, Ämter und Behörden
- Der EV soll als Vermittler arbeiten
- Der EV-Obmann (-frau) ist Ansprechpartner für Eltern und Schulleiter
- Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu fördern
- Wahrnehmung der Kinder- u. Elterninteressen bei der Schulwegsicherung
- Elternbildung durch Veranstaltungen von Vorträgen, Kursen,….
- Organisieren und Abhalten von Schulpartnerschaftsabenden
- Veranstaltungen durch deren Einnahmen die Schulen unterstützt werden
- Mitwirkung bei den Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen
- Herausgabe von Druckerzeugnissen, z.B. Elternbriefe
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte
- Bestellung des Wahlvorsitzenden und Erstellung eines Wahlvorschlages für die Wahl des KEV, Entsendung von Elternvertreter in den SGA
- Information und Unterstützung der KEV
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler
- Unterstützung der im §2 SchOG nominierten Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern
- Förderung positiver Erziehungseinflüsse in Zusammenarbeit mit der Schule (z.B. Errichtung von Schülerbücherei, Unterstützung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und Abwehr negativer Einflüsse, wie z.B. Rauschgift, Brutalität, Alkoholmißbrauch, usw.
- Wahrnehmung von Möglichkeiten der Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.